Standardisierte Krankmeldung Ihres schulpflichtigen Kindes
Liebe Eltern,
wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht oder anderen
schulischen Veranstaltungen teilnehmen kann, müssen Sie eine schriftliche
Entschuldigung bei der Klassenleitung abgeben (eine SMS, WhatsApp oder E-Mail reicht
nicht). Verzichten Sie bitte künftig auf handgeschriebene Texte.
Bitte nutzen Sie ab sofort für die Entschuldigung immer das Formular
„Standardisierte Krankmeldung“.
Den linken Teil bringt das Kind unterschrieben wieder mit nach Hause.
Bewahren Sie den linken Teil zu Hause auf.
Klassen 1 und 2: Bis Ende des Schuljahres Klassen 3 und 4: Bis Ende des Halbjahres
Maßgeblich für die Ermittlung der Gesamt-Fehlstunden ist jeweils das Datum der
Zeugniskonferenz.
Die Lehrkräfte werden in den Fällen, in denen die (unentschuldigten) Fehlstunden den
Lernerfolg des Kindes gefährden auf Sie zukommen.
Sie müssen Ihr Kind auch morgens vor dem Unterricht bei der Schule /
Klassenleitung krankmelden. Die Klassenleitungen teilen Ihnen mit, auf welchem Weg das passieren soll. Das kann auch der Anrufbeantworter des Schulbüros sein.
Wichtig zu wissen: Teilen Sie uns bei dieser telefonischen oder digitalen Krankmeldung
den Grund der Erkrankung mit. Wir müssen in der Schule ggf. nach den Vorgaben des
Infektionsschutzgesetzes handeln. Das gilt insbesondere für meldepflichtige und
ansteckende Erkrankungen.
OGS-Kinder müssen ebenfalls in der OGS telefonisch bis 11.00 Uhr
abgemeldet werden.
Bei Fragen wenden Sie sich ans Schulbüro oder an die Klassenleitung,
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
H. Wiggershaus
Beurlaubungen
Ein Kind kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll einige Wochen vorher schriftlich beantragt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Schulleitung.
Versicherungsschutz
Trotz aller Bemühungen lassen sich Unfälle im Schulbereich leider nicht ausschließen. Ihre Kinder sind grundsätzlich gegen gesundheitliche Schäden geschützt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf:
- Schulwege
- Unterrichtsgänge
- Unterricht und Pausen
- Besichtigungen
- Sportunterricht
- Schul- und Klassenfeiern
- Wanderungen
- Klassenfahrten
Falls Sie für einen solchen Unfall ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, ist das der Schule mitzuteilen, damit eine Unfallmeldung erfolgen kann.
Haftpflichtschäden (Beispiel: Ihr Kind richtet auf dem Schulweg oder im Schulgebäude einen Schaden an) sind grundsätzlich nicht versichert. Solche Schäden müssen über Ihre Familienhaftpflichtversicherung geregelt werden.