Gemeinsames Lernen

„In jedem ist etwas Kostbares, das in keinem anderen ist“ (Martin Buber)

Was ist Gemeinsames Lernen und warum machen wir das?

Das Gemeinsame Lernen (GL) ist an unserer Schule bereits seit über acht Jahren ein durchgehendes Unterrichts- und Erziehungsprinzip in allen Klassen. Gemeinsames Lernen bedeutet, dass Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf zusammen in  einer Klasse lernen. Es ist seit 2008 ein Grundrecht jeden Kindes. Unser Leitgedanke dabei ist, dass jedes Kind einen Anspruch hat auf eine Schule, an der es seinen Fähigkeiten, Begabungen und Lernvoraussetzungen entsprechend, bestmöglich lernen und Erfolge erleben kann. Eine wohnortnahe Grundschule ist für jedes Kind wünschenswert, damit es sich möglichst leicht in sein Lebensumfeld eingliedern kann.

Worauf kommt es an? Wie organisieren wir das Gemeinsame Lernen?

Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, arbeiten an unserer Schule Kolleginnen und Kollegen mit verschiedenen Funktionen sehr eng zusammen. Grundschullehrkräfte, Sonderpädagoginnen, eine Schulsozialarbeiterin, eine Sozialpädagogin und mehrere Integrationshelfer stehen in einem ständigen Austausch miteinander und planen Unterricht und Förderung gemeinsam. Für jedes Kind mit Unterstützungsbedarf schreiben wir einen individuellen Förderplan. Dieser Förderplan legt Lerninhalte und -ziele sowie besondere Maßnahmen fest und dient uns als Richtschnur für die Unterrichtsplanung der kommenden Wochen. Die Kinder lernen in ihrem Klassenverband binnendifferenziert. Das bedeutet, alle Kinder einer Klasse arbeiten am gleichen Thema, bearbeiten jedoch unterschiedliche, zu ihren Lernvoraussetzungen passende Aufgaben. Regelmäßig werden unsere Kinder mit Unterstützungsbedarf auch außerhalb des Klassenverbandes in Kleingruppen gefördert.

Zur Zeit besuchen 18 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unsere Schule. Sie erhalten Förderung in den Bereichen „Lernen“, „Soziale und Emotionale Entwicklung“ und / oder „Sprache“. Außerdem werden Kinder in den Jahrgängen 1 und 2 präventiv sonderpädagogisch gefördert, das heißt sie bekommen Unterstützung ohne formal festgestellten Unterstützungsbedarf. Um Kindern mit besonderen Bedürfnissen vom ersten Tag an ein passendes Angebot machen zu können, stellen wir schon im Halbjahr vor der Einschulung ein gegenseitiges Kennenlernen sicher.

Damit wir Kinder mit Unterstützungsbedarf möglichst umfassend durch ihre Grundschulzeit begleiten können, stehen wir auch in einem engen Austausch mit außerschulischen Fördereinrichtungen und Therapeuten. Regelmäßige Gespräche zwischen Elternhaus und Schule, auch außerhalb der Elternsprechtage, sind ein wichtiger Baustein, um eine gute Förderung zu ermöglichen. Zu den Schulen des gemeinsamen Lernens im Sek I Bereich pflegen wir enge Kontakte. So legen wir Wert darauf, dass aufnehmende Sek I – Schulen unsere Kinder mit Unterstützungsbedarf schon vor dem Schulwechsel kennenlernen.

Die Weiterentwicklung des gemeinsamen Lernens an unserer Schule ist eine durchgängige Aufgabe in Konferenzen und Besprechungen.

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen rund um das Thema Gemeinsames Lernen und Inklusion sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Termin mit uns!

Eltern können zu jedem Zeitpunkt einen Antrag auf Überprüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs für Ihr Kind stellen. Wir beraten Sie dabei gerne!