Liebe Eltern,
auf dieser Seite finden Sie wichtige Hinweise rund um unseren Schulalltag sowie aktuelle Formulare zum Herunterladen. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, melden Sie sich gerne – wir helfen weiter.
Wir wünschen Ihrem Kind eine schöne, spannende und erfolgreiche Schulzeit!
Schulanmeldung
Möchten Sie Ihr Kind an unserer Schule anmelden, wenden Sie sich bitte zu den angegebenen Zeiten an unsere Sekretärin Frau Schamell.
Sekretariat
Das Büro ist montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 0234-287797 zu erreichen. Bitte sprechen Sie uns auch gerne auf den Anrufbeantworter.
Elternkommunikation mit iServ
Elternbriefe und weitere Informationen werden seit dem Schuljahr 2025/26 über die Plattform iServ versendet. iServ ist ein Schulserver, der uns seitens der Stadt Bochum zur Verfügung gestellt wird und den datenschutzrechtlichen Standards des Landes entspricht.
Jedes Elternteil erhält einen personalisierten Anmeldecode, mit dem Sie sich am Computer sowie in der Smartphone-App bei iServ registrieren können. Sollten mehrere Kinder von Ihnen an unserer Schule gemeldet sein, muss man sich nur einmal registrieren. Sie erhalten dann Elternbriefe zu allen Kindern gebündelt in einem Elternaccount.
Die Anwendung hat außerdem den Vorteil, dass Elternteile, auch wenn sich die E-Mail-Adresse ändern sollte, verlässlich schulische Informationen erhalten.
Weitere Informationen zu den iServ-Elternbriefen finden Sie hier:
Schulregeln
Gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern haben wir Regeln vereinbart, die wir in unserem Schulalltag leben. Diese gelten am Vormittag sowie am Nachmittag. Gemeinsam achten wir darauf, dass sie eingehalten werden.
Als Beispiele sind unten unsere Klassenregeln und die Regeln für die Flure im Schulgebäude aufgeführt.
(Zum Vergrößern bitte klicken)
Krankmeldung
Falls Ihr Kind erkrankt ist, müssen Sie es bei der Klassenleitung am Morgen telefonisch bzw. schriftlich krankmelden. Alternativ können Sie dies auch im Schulbüro tun (s. Sekretariat); dies wird dann umgehend an die Lehrkräfte zu Unterrichtsbeginn weitergegeben.
Wichtig zu wissen:
- Bitte nennen Sie uns bei Ihrer Meldung den Grund der Erkrankung. Wir müssen dies wissen, um ggf. Infektionsketten zu entdecken oder bei meldepflichtigen Krankheiten entsprechend handeln zu können (s. Infektionsschutzgesetz).
- Ihr Kind gilt erst als entschuldigt, wenn Sie es bei Rückkehr in die Schule mit unserem Formular zur Krankmeldung (s.u.) entschuldigen lassen. Bitte füllen Sie dies aus und geben Sie es Ihrem Kind in der Postmappe mit zur Schule.
Download Formular zur Krankmeldung
Kopfläuse und andere meldepflichtige Erkrankungen
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn es an einer meldepflichtigen und/oder übertragbaren Krankheit, wie z. B. Scharlach, Diphtherie, Mumps, Röteln oder Windpocken erkrankt ist (§34 Abs. 5 S. 2 IfSG).
Übertragbare Krankheiten müssen der Schule unverzüglich gemeldet werden, um einer Weiterverbreitung vorzubeugen. Das Kind kann die Schule erst wieder besuchen, wenn durch einen Arzt schriftlich bescheinigt wird, dass es frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Seit dem 01. März 2020 müssen alle Kinder, die neu in die Schule aufgenommen werden, einen Nachweis über eine Masern-Impfung vorlegen.
Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen, machen Sie bitte Folgendes:
- Benachrichtigen Sie umgehend die Schule (Pflicht).
- Besorgen Sie in der Apotheke ein zur Läusebehandlung zugelassenes Arzneimittel und behandeln Sie damit den Kopf Ihres Kindes. Solange darf Ihr Kind nicht in die Schule kommen.
- Wenn eine erste Behandlung korrekt durchgeführt wurde, füllen Sie die Erklärung unten aus. Ihr Kind darf nun wieder in die Schule kommen. Wichtig: Bitte geben Sie die Erklärung unbedingt Ihrem Kind mit.
- Wiederholen Sie die Behandlung nach 8 – 10 Tagen unbedingt, auch wenn keine Läuse mehr sichtbar sind.
- Ein schriftliches ärztliches Attest ist erst bei – innerhalb von 4 Wochen – wiederholtem Befall erforderlich.




