Infos von A-Z


Beurlaubungen von Schulkindern sind aufgrund der rechtlichen Lage nur in Einzelfällen möglich.

Fehlen direkt vor oder im Anschluss an die Ferien

Bei Abwesenheit direkt vor oder im Anschluss an die Ferien sind folgende Regelungen zu beachten:

  • Ist Ihr Kind krank, benötigt es ein Attest vom Arzt. Informieren Sie dazu umgehend die Schule (siehe Punkt „Krankmeldungen“).
  • Bitte wenden Sie sich auch an die Schule, wenn plötzliche Ereignisse (schwere Erkrankungen oder Todesfall in der Familie) einen Schulbesuch verhindern.
  • Beurlaubungen aus finanziellen Gründen (günstigerer Flug o.ä.) dürfen nicht genehmigt werden.

Bitte bedenken Sie:
Fehlt Ihr Kind aufgrund der oben genannten Fälle ohne eine Beurlaubung durch die Schulleitung, ist die Schule rechtlich verpflichtet, die Schulverwaltung zu informieren. Dort wird entschieden, ob gegen die Eltern ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Je nach Fehlzeit kann dies mehrere Hundert Euro kosten.

Fehlen direkt vor oder im Anschluss an die Ferien

Bei Abwesenheit mitten im Schuljahr beachten Sie bitte folgende Regelungen:

  • Ist Ihr Kind krank, melden Sie es bitte umgehend bei der Schule ab (siehe Punkt „Krankmeldungen“).
  • Fehlt Ihr Kind länger als drei Tage, benötigt die Schule ein ärztliches Attest.
  • Sollte Ihr Kind aus anderen Gründen mitten im laufenden Schuljahr fehlen müssen (z.B. wegen Kuren, Umzügen, Schüleraustausche, besonderen Fördermaßnahmen oder hohen religiösen Festtagen), sprechen Sie bitte rechtzeitig vorher mit der Klassenleitung Ihres Kindes. Auch in diesem Fall wird die Schulleitung durch die Klassenleitung informiert. Sie erhalten dann eine schriftliche Antwort.

Hinweis:
In besonderen Einzelfällen, wenn Schülerinnen und Schüler häufig unentschuldigt fehlen, wird die Schule dies dokumentieren, persönliche Gespräche mit Ihnen führen und ggf. eine Attestpflicht für jeden Fehltag Ihres Kindes verhängen. Wir bitten um Ihr Verständnis. So sind die rechtlichen Grundlagen. Wir können Ihr Kind nur dann fordern und fördern, wenn es zum Unterricht kommt und regelmäßig an allen schulischen Veranstaltungen teilnimmt.

Das Bildungs- und Teilhabepaket steht Kindern und Jugendlichen aus Familien zur Verfügung, die

  • Arbeitslosengeld II (SGB II)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach §2 AsylBLG oder
  • Sozialhilfe (SGB XII) beziehen.

Sie können bei unserer Schulsozialarbeiterin Anträge stellen, die dann an das Jugendamt bzw. das Jobcenter weitergeleitet werden. Über das BuT können Sie diese Leistungen beantragen:

  • Eintägige Ausflüge in der Schule/Kita
  • Klassenfahrten in der Schule/Kita
  • Lernförderung/Nachhilfe
  • Mittagessen in der OGS/Kita/Mensa
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikschule, Kindergeburtstag,…)
  • Beförderung bei Vorlage eines reduzierten Schokotickets durch das Schulverwaltungsamt
  • Schulbedarfspaket

Hier finden Sie die notwendigen Formulare:

Die Schule händigt Ihnen die Formulare über anstehende Ausflüge und Klassenfahrten aus. Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter bekommen, reicht es, wenn Sie Ihre BG-Nummer angeben.

Wenn Sie Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylleistungen bzw. Leistungen vom Sozialamt bekommen müssen Sie Ihren aktuellen Leistungsbescheid mit abgeben.


Der erste Schultag ist für jedes Kind ein aufregender Tag. Damit dieser besondere Tag einzigartig und den Kindern als einer der schönsten Momente in Erinnerung bleibt, heißen die Schülerinnen und Schüler alle neuen Erstklässler mit einer Einschulungsfeier an unserer Schule herzlich willkommen.

Nach dem Gottesdienst findet in unserer Turnhalle ein kleines Programm statt. Dafür haben alle Kinder unserer Schule vorab fleißig geübt und freuen sich, vor großen und kleinen Zuschauern aufzutreten.

Anschließend gehen die Erstklässler mit ihren Klassenlehrerinnen bzw. -lehrern mit und lernen in der ersten Schulstunde ihre Mitschüler und ihren Klassenraum kennen.

Die Eltern des zweiten Schuljahres haben für Sie ein Elterncafé in der OGS vorbereitet. Dort können Sie sich umsehen und gegenseitig kennen lernen, während Sie auf Ihr Kind warten.


Wir frühstücken gemeinsam in der Schule. Bitte geben Sie Ihrem Kind ein gesundes Frühstück, z.B. ein Brot, etwas Obst und ein zuckerfreies Getränk mit in die Schule. Es ist sehr wichtig, dass die Kinder auch schon zuhause ein gesundes, ausgewogenes Frühstück bekommen.


Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Unterricht oder anderen schulischen Veranstaltungen teilnehmen kann, müssen Sie eine schriftliche Entschuldigung bei der Klassenleitung abgeben – eine SMS, WhatsApp-Nachricht oder E-Mail reicht nicht.

Den linken Teil bringt das Kind unterschrieben wieder mit nach Hause. Bewahren Sie den linken Teil zu Hause auf (Klasse 1 und 2 bis Ende des Schuljahres, Klasse 3 und 4 bis zum Ende des Halbjahres). Maßgeblich für die Ermittlung der Gesamt-Fehlstunden ist jeweils das Datum der Zeugniskonferenz.

Die Lehrkräfte werden in den Fällen, in denen die (unentschuldigten) Fehlstunden den Lernerfolg des Kindes gefährden auf Sie zukommen.
Sie müssen Ihr Kind auch morgens vor dem Unterricht bei der Schule/Klassenleitung krankmelden. Die Klassenleitungen teilen Ihnen mit, auf welchem Weg das passieren soll. Das kann auch der Anrufbeantworter des Schulbüros sein.

Wichtig zu wissen: Teilen Sie uns bei dieser telefonischen oder digitalen Krankmeldung den Grund der Erkrankung mit. Wir müssen in der Schule ggf. nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes handeln. Das gilt insbesondere für meldepflichtige und ansteckende Erkrankungen.
OGS-Kinder müssen ebenfalls in der OGS telefonisch bis 11.00 Uhr abgemeldet werden.

Bei Fragen wenden Sie sich ans Schulbüro oder an die Klassenleitung.

Falls Ihr Kind Kopfläuse hat, darf es nicht zur Schule gehen oder an Klassenfahrten oder Schulausflügen teilnehmen. Sie als Eltern sind verpflichtet, die Schule unverzüglich telefonisch über den Befall ihres Kindes mit Kopfläusen zu informieren.


… sind sehr wichtig und helfen uns, das Gebäude und vor allem die Klassenräume sauber zu halten. Unsere Reinigungskraft kann es in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht schaffen, alle Räume und Flure reinzuhalten, wenn wir nicht mithelfen. Das gilt vor allem für die Herbst- und Wintermonate. OGS-Kinder benötigen ein 2. Paar! Gerne können ab Herbst die Sandalen vom Sommer indoor aufgetragen werden, sie würden voraussichtlich im kommenden Jahr sowieso nicht mehr passen.

Bitte schauen Sie täglich in die gelbe Postmappe. Hier verwahrt Ihr Kind sehr wichtige Mitteilungen. Wichtig: Wir bevorzugen immer stärker digitale Kommunikationswege wie E-Mail oder in Zukunft schulgeeignete Kommunikationsplattformen.

Haben Sie Mitteilungen an uns, können Sie diese auch per Postmappe an uns schicken. Bitte informieren Sie Ihr Kind darüber, damit es uns die Post geben kann.


Unser Büro ist immer montags bis freitags von 08.00 – 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 0234 – 287797 zu erreichen. Bitte sprechen Sie uns auf den Anrufbeantworter, wenn gerade keiner rangeht. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Schulleitungsteam und die Sekretärin nicht jederzeit zu sprechen sind.

Smartphones, Smartwatches und andere elektronische Geräte sind grundsätzlich während des Schulbetriebs nicht erlaubt. Wenn ein Schulkind ein Smartphone o.ä. aus privaten Gründen mit in die Schule nimmt, muss dieses Gerät ausgeschaltet im Tornister bleiben.


Es gibt immer rechtzeitig zu Beginn des 2. Halbjahres eine Übersicht über das darauffolgende Schuljahr mit allen Terminen und Programmpunkten. Diese findet sich auch immer auf der Homepage unter dem Menüpunkt „Termine“.


Wir öffnen unsere Schultüren um 07:50 Uhr, damit alle entspannt hereinkommen können, zur Klasse gehen und schon einmal die Schuhe wechseln können. So kann man in Ruhe ankommen und schonmal ein Quätschchen halten. Wie viele Stunden Ihr Kind am Tag hat, können Sie dem zu Beginn des Schuljahres ausgeteilten Stundenplan entnehmen.


Trotz aller Bemühungen lassen sich Unfälle im Schulbereich leider nicht ausschließen. Ihre Kinder sind grundsätzlich bei gesundheitlichen Schäden versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf:

  • Schulwege
  • Unterrichtsgänge
  • Unterricht und Pausen
  • Besichtigungen
  • Sportunterricht
  • Schul- und Klassenfeiern
  • Wanderungen
  • Klassenfahrten

Falls Sie für einen solchen Unfall ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, ist das der Schule mitzuteilen, damit eine Unfallmeldung erfolgen kann.

Haftpflichtschäden – z.B. Ihr Kind richtet auf dem Schulweg oder im Schulgebäude einen Schaden an – sind grundsätzlich nicht versichert. Solche Schäden müssen über Ihre Familienhaftpflichtversicherung geregelt werden.